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   ArbG Dortmund, 17.06.2021 - 6 Ca 846/21   

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ArbG Dortmund, 17.06.2021 - 6 Ca 846/21 (https://dejure.org/2021,17721)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 17.06.2021 - 6 Ca 846/21 (https://dejure.org/2021,17721)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 6 Ca 846/21 (https://dejure.org/2021,17721)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Stuttgart, 21.05.2019 - 9 Ca 59/19

    Nicht ohne die IG Metall

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.06.2021 - 6 Ca 846/21
    Dabei kommt es nach Auffassung der Kammer nicht auf die von der Beklagten beigezogene Ansicht des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammer Lörrach - im Urteil vom 13.05.2019 - 9 Ca 59/19 - an, die weder für die Kammer ersichtlich veröffentlicht noch von der Beklagten vorgelegt worden ist.
  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 106/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Januar 2022 - 9 Sa 889/21 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen insoweit aufgehoben, als es der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 17. Juni 2021 - 6 Ca 846/21 - stattgegeben hat.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 17. Juni 2021 - 6 Ca 846/21 - wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die ausgeurteilten Zinsen erst ab dem 28. März 2021 zu zahlen sind.

  • LAG Hamm, 26.01.2022 - 9 Sa 889/21

    Keine Corona-Sonderzahlung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell;

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 17. Juni 2021 - 6 Ca 846/21 - unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 17. Juni 2021 - 6 Ca 846/21 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    sowie im Wege der Anschlussberufung unter Klagerücknahme im Übrigen, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 17. Juni 2021 - 6 Ca 846/21 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin weitere 300, 00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 28. März 2021 zu zahlen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2023 - 3 A 295/23

    Corona-Sonderzahlung für Beamte im Sabbat-Modell

    auch ArbG Dortmund, Urteil vom 17. Juni 2021 - 6 Ca 846/21 -, juris Rn. 26 ff.
  • ArbG Dortmund, 20.07.2021 - 5 Ca 845/21

    Tarifliche Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit - Freistellungsphase

    Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen und die Sitzungsniederschriften vom 03.05.2021 in 6 Ca 846/21 und des Kammertermins vom 20.07.2021 im vorliegenden Rechtsstreit vollinhaltlich Bezug genommen.
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